Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Newsletter Dezember 2024
  • Frohe Feiertage und einen guten Start ins Neue Jahr
  • Neue Mitgliedsombudsstellen - alle Bundesländer im BNO vertreten
  • Stellungnahme des BNO-Vorstandes zu den Anerkennungsleistungen der Stadt München für Betroffene von Leid und Unrecht in der Jugendhilfe bis in die Gegenwart
  • BNO-Kampagne „Widerspruch wagen! Gegen die rechtswidrige Befristung von Hilfen“
  • Bundesweite Statistik zu ombudschaftlicher Beratung 2023 veröffentlicht
  • Projektstart „Mist, eine Frist! – Rechte Knowhow für die Jugendhilfe“
  • Projekt "Ombud-was??!??" des Kompetenzzentrums Pflegekinder
  • Vereinsauflösung Kinder haben Rechte e.V. Reutlingen/Tübingen
  • Ergebnisbericht zur Erprobung des Child Participation Assessment Tools erschienen

 

Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungshinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Diskursen.

Mit herzlichen Grüßen
das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe

Frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Hinter uns liegt ein ereignisreiches Jahr, in welchem wir Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe sowohl auf Bundesebene als auch in den Bundesländern vorangetrieben und uns für die Rechte junger Menschen und ihrer Familien in der Jugendhilfe eingesetzt haben. Diese wäre ohne zahlreiche Mitstreiter*innen nicht möglich gewesen. Wir danken allen Menschen, die sich mit uns gemeinsam für die Ombudschaft und den Ausgleich von strukturellen Machtungleichgewichten in der Jugendhilfe stark gemacht haben.

Wir wünschen allen eine gute Adventszeit, schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

Neue Mitgliedsombudsstellen - alle Bundesländer im BNO vertreten

Das Bundesnsetzwerk Ombudschaft freut sich über neue Mitgliedsombudsstellen. Das 2008 gegründete Netzwerk dient dem Fachaustausch, der Qualifizierung und Weiterentwicklung von Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe und hat sich auf zentrale inhaltliche Positionen und Qualitätskriterien der ombudschaftlichlen Arbeit verständigt. Nun, 2024, sind  mit der Ombudschaft für Kinder, junge Menschen und Familien in Mecklenburg-Vorpommern e. V. sowie der Ombudsstelle der Kinder- und Jugendhilfe des Saarlandes Ombudsstellen aller Bundesländer im Bundesnetzwerk vertreten.

Stellungnahme des BNO-Vorstandes zu den Anerkennungsleistungen der Stadt München für Betroffene von Leid und Unrecht in der Jugendhilfe bis in die Gegenwart

Die Stadt München entschädigt Betroffene, die auf Grund einer stationären Jugendhilfemaßnahme physische oder psychische Gewalt erleben mussten. Hierzu hat der BNO-Vorstand eine Stellungnahme veröffentlicht. In dieser heißt es: „Mit der Etablierung einer unabhängigen Expert*innenkommission und einer Anlaufstelle für Betroffene hat der Stadtrat ein bundesweit einmaliges Zeichen gesetzt, was es bedeutet, sich der Verantwortung für institutionelle Missstände und Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen zu stellen. (…) Von besonderer Relevanz ist aus unserer Sicht die wichtige und bundesweit bisher einmalige Übernahme der Verantwortung für erfahrenes physisches und psychisches Leid in stationären Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe auch nach 2010. (…) Es ist mehr als ein wichtiges Zeichen, dass mit der Bereitstellung des Fonds für Anerkennungsleistungen auch die schuldhafte Verantwortung der Institution Jugendamt öffentlich anerkannt werden soll, wie der Betroffenenrat formuliert. (…)“

Weiterführende Informationen:

Anlaufstelle für Betroffene in München: https://www.kinderschutz.de/angebote/anlaufstelle/)

Beitrag in der taz vom 21.09.2024: https://taz.de/Gewalt-in-der-Heimerziehung/!6035911/

BNO-Kampagne „Widerspruch wagen! Gegen die rechtswidrige Befristung von Hilfen“

Im Rahmen der aktuellen Kampagne „Widerspruch wagen! Gegen die rechtswidrige Befristung von Hilfen“ informiert das BNO darüber, dass die Befristung von Hilfen häufig nicht rechtmäßig ist und wie man gegen unrechtmäßige Befritungen vorgehen kann. Auf der Seite www.widerspruch-wagen.de befinden sich nähere Informationen und Beispiele, ein Infoschreiben und ein Musterwiderspruch zum Download.

Worum geht es? Es kommt immer wieder vor, dass Jugendämter im Einzelfall ihre Kostenzahlungspflichten von einmal bewilligten Hilfen (Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff., Hilfen zur Eingliederungshilfe gemäß § 35 a sowie Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII) umgehen. Dies erfolgt über zwei Vorgehensweisen:

  1. Befristung von Bewilligungsbescheiden und/oder
  2. Einstellung der Kostentragung nach Ablauf der Befristung

Vor allem jedoch: dies erfolgt meist trotz fortbestehendem Hilfebedarf und ist damit in der Regel rechtswidrig.

Denn die pauschale Befristung von Hilfen ist mit dem Sozialverwaltungsrecht in der Regel nicht vereinbar. Dies wurde von der Rechtsprechung bestätigt (vgl. BVerwG 9.12.2015 – 6 C 37.14; vgl. BSG-Urteil 28.01.2021, B 8 SO 9/19 R.). Hilfen sind daher in der Regel als Dauerverwaltungsakt, d.h. unbefristet zu gewähren. Die Überprüfung der Geeignetheit und Notwendigkeit der Hilfe erfolgt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII. Dennoch ist das Problem rechtswidriger Befristungen von Hilfen zur Erziehung (HzE) immer wieder Inhalt ombudschaftlicher Beschwerden von jungen Menschen und Familien und tritt bundesweit auf.

Es werden daher im Rahmen der Kampagne bundesweit Fachkräfte und Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe dazu aufgerufen, gemeinsam für die Sicherung und den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe einzutreten und junge Menschen und Familien zu unterstützen, ihre Ansprüche auf eine rechtmäßige Leistungsbewilligung (der HzE) durchzusetzen. Genaueres finden Sie hier: www.widerspruch-wagen.de

Bundesweite Statistik zu ombudschaftlicher Beratung 2023 veröffentlicht

Seit 2021 erfassen die im BNO zusammengeschlossenen Ombudsstellen Daten zur ombudschaftlichen Beratung. Im dritten Jahr in Folge werden die bundesweit einheitlichen Daten in einem kommentierten Tabellenband präsentiert:

Moos, Marion & Stengel, Eva (2024). Bundesweite Statistik des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe zu ombudschaftlicher Beratung 2023 - Tabellenband.

Weitere Informationen zur BNO Statistik sowie vorherige Jahresberichte und Fachartikel finden Sie unter www.ombudschaft-jugendhilfe.de/statistik

Projektstart „Mist, eine Frist! – Rechte Knowhow für die Jugendhilfe“

Junge Menschen berichten uns häufig, dass sie ihre Rechte in der Jugendhilfe nicht kennen. Die rechtlichen Bestimmungen – wie Fristen, Zuständigkeiten und Verfahrensrechte – sind oft komplex formuliert und schwer verständlich. Zudem trauen sich viele nicht, ihre Rechte aktiv einzufordern.

Das von der Deutschen Postcode Lotterie geförderte Projekt des BNO „Mist, eine Frist! – Rechte Knowhow für die Jugendhilfe“ hat zum Ziel, jugendgerechte Materialien zu entwickeln, mit denen junge Menschen ihre Rechte in der Jugendhilfe kennen, sie einfordern können und die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht. Dabei werden die Inhalte von jungen Menschen für junge Menschen verständlich aufbereitet und erklärt.

Im November fand das erste Projekttreffen mit einer Gruppe von vier engagierten, jugendhilfeerfahrenen jungen Menschen in Berlin statt. Einen ganzen Tag lang wurden Bedarfe erfasst, Herausforderungen besprochen und Fragestellungen entwickelt. Im Januar wird die Arbeit mit der Ausarbeitung konkreter Materialien fortgesetzt.

Mehr Infos unter: www.ombudschaft-jugendhilfe.de/mist-eine-frist

Projekt "Ombud-was??!??" des Kompetenzzentrums Pflegekinder

Das BNO ist Kooperationspartner im Projekt "Ombud-was??!??" der Reihe "Jugendhilfe nachgefragt!" des Kompetenzzentrums Pflegekinder. Im Rahmen des Projektes setzt sich eine Gruppe junger Menschen aus Pflegefamilien/Careleaver:innen mit dem Prinzip der Ombudschaft auseinander, während sich Ombudsleute mit den Spezifika der Pflegekinderhilfe auseinandersetzen.  In Workshops werden Fragen an und Visionen zur Ombudschaft entwickelt, die in Form von Vor-Ort-Besuchen bei den teilnehmenden Ombudsstellen und Veranstaltungen mit den Ombudsleuten diskutiert werden. Das von Aktion Mensch geförderte Projekt findet 2024-2026 statt und eröffnet Gesprächsräume für junge Menschen in der Pflegekinderhilfe und Ombudsleute, unter anderem zu der Frage, wie die Bekanntheit und die Zugänge zur Ombudschaft gestärkt werden können.

Vereinsauflösung Kinder haben Rechte e.V. Reutlingen/Tübingen

Der 1997 gegründete ehrenamtliche Verein „Kinder haben Rechte“ hat sich nach 27 Jahren am 07.05.2024 aufgelöst.

KihaRe war zunächst als Verein mit Schwerpunkt auf Kinderrechte gegründet worden und bot später auch ombudschaftliche Beratung für junge Menschen und Familien in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen an. Damit war KihaRe eine der ersten Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, lange bevor das neue Arbeitsfeld Ombudschaft fachpolitisch anerkannt war und gesetzlich verankert wurde. Ebenso gehörte KihaRe zu den ersten unabhängigen Ombudsstellen, die sich 2008 zum Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe zusammenschlossen haben, um das Arbeitsfeld Ombudschaft fachpolitisch voranzutreiben und fachlich weiterzuentwickeln.  

Bis zu seiner Auflösung arbeitete KihaRe rein ehrenamtlich und finanzierte seine Arbeit durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Der Vorstandsvorsitzende und damalige Referent der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V., Hans-Peter Häußermann, engagierte sich darüber hinaus im Rahmen der "Initiative Habakuk – Rechte haben, Recht bekommen" tatkräftig beim Aufbau einer unabhängigen Landesombudsstelle in Baden-Württemberg sowie im Bundesgebiet, unter anderem als Vorstandsmitglied im Bundesnetzwerk Ombudschaft.

Wir sagen Danke für den unermüdliche Einsatz und die wertvolle Arbeit, die KihaRe für Adressat*innen in der Jugendhilfe und die Ombudschaft geleistet hat und freuen uns darüber, dass Hans-Peter Häußermann dem Bundesnetzwerk Ombudschaft als natürliches Vereinsmitglied erhalten bleibt!
 

- Der Vorstand des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.

Ergebnisbericht zur Erprobung des Child Participation Assessment Tools erschienen

Kinder und Jugendliche haben entsprechend Art. 12 UN-KRK das Recht, an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden. Um die Umsetzung der Beteiligungsrechte auf verschiedenen Ebenen zu evaluieren, wurde in Deutschland im Rahmen eines Pilotprojektes des DKHW erstmals die Anwendung des Child Participation Assessment Tool (CPAT) des Europarates erprobt.  Hieraus ist eine umfassende Evaluation der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Lebensbereichen entstanden, an deren Erstellung die BKO für den Bereich Ombudschaft beteiligt war. Die Analyse in Form des Ergebnisberichtes bietet sowohl für Entscheidungsträger*innen auf allen politischen Ebenen als auch für die Praxis relevante Erkenntnisse zur Umsetzung des Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention und stellt zu jedem Indikator Entwicklungsbedarfe und spezifische Maßnahmen dar.

Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.

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Tel. 030/2130 08-73

E-Mail: info@ombudschaft-jugendhilfe.de

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