Es gibt viele Möglichkeiten, die ombudschaftliche Arbeit im Bundesgebiet gemeinsam mit uns zu unterstützen und zu fördern:
Es gibt viele Möglichkeiten, die ombudschaftliche Arbeit im Bundesgebiet gemeinsam mit uns zu unterstützen und zu fördern:
Hamburg: eine*n Sozialpädagog*in in der Kinder- und Jugendhilfe in Vollzeit (39 Stunden/Woche)
Die Fachstelle Ombudschaft in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe (OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte) sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Sozialpädagog*in in Vollzeit (39 Stunden/Woche). Die Fachstelle Ombudschafthat das Ziel, die Adressat*innen zu ermächtigen, als selbstwirksame Subjekte im Kontakt mit den Institutionen und ihren Fachkräften handeln zu können. Hierfür bedarf es
Maßnahmen und Angebote, die die bestehende strukturelle Machtasymmetrie verringern, indem die Adressat*innen informiert, beraten, begleitet und unterstützt werden, um wirksam ihre Rechte wahrnehmen zu können.
Frankfurt a.M.: sozialpädagogische Fachkraft(m/w/d) – 75 % VZK
Die Ombudsstelle für Kinder– und Jugendrechte in Hessen e.V. setzt sich seit 2016 aktiv für die Verwirklichung der Kinder– und Jugendrechte ein. Neben der altersgerechten Beratung und Vermittlung in Konfliktfällen im Zusammenhang mit Ansprüchen der erzieherischen Hilfen nach dem SGB VIII, ist es Aufgabe der Ombudsstelle, junge Menschen in der Wahrnehmung ihrer Interessen zu stärken und sie dabei zu unterstützen, die eigenen Selbstvertretungsstrukturen in den Einrichtungen der Kinder– und Jugendhilfe auf– und auszubauen. Seit 2022 wird unsere Arbeit durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, als Übergangsprojekt, gefördert.
Für die Mitarbeit in unserer Geschäftsstelle in Frankfurt am Main suchen wir baldmöglichst eine neue mitarbeitende Person.
und
Sozialpädagogische / juristische Mitarbeiter*in
Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) setzt sich für eine offensive, bedarfsgerechte und insbesondere gesetzmäßige Jugendhilfe in Berlin ein. Der BRJ versteht sich als ombudschaftliche Beratungsstelle und unterstützt junge Menschen und ihre Familien mit berechtigtem und unerfülltem Jugendhilfebedarf bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Wir bieten gem. § 9a SGB VIII unabhängige Beratung bei Konflikten in der Leistungsbewilligung und/oder Leistungserbringung im Bereich der Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII) sowie den Hilfen nach § 41, § 35a, § 19 und § 13 SGB VIII.
Unsere ombudschaftliche Arbeit ruht auf den 3 Säulen Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung.
Alle ombudschaftlichen Initiativen werden von ehrenamtlichem Engagement getragen. Wir suchen sozialpädagogische, juristische und psychologische Fachkräfte, die bereit sind, sich ehrenamtlich einzubringen, unsere Arbeit zu unterstützen und mitzugestalten.
Wenden Sie sich an die Ombudsstelle in ihrer Nähe und erfahren Sie, wie Sie uns unterstützen können.
In Ihrem Bundesland gibt es noch keine Ombudsstelle und Sie möchten das ändern? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Werden Sie Mitglied im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe e.V.!
Sowohl juristische als auch natürliche Personen können Fördermitglieder werden.
Natürliche Personen, die einen Bezug zum Thema Ombudschaft haben, können als aktive Mitglieder in den Verein eintreten.
Juristische Personen, d.h. Ombudsstellen, können aktive Mitglieder werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie das Qualitätskriterium “Unabhängigkeit” ausreichend erfüllen und auf Grundlage der zentralen inhaltlichen Positionen und Qualitätskriterien ombudschaftlicher Beratung tätig sind. Diese sind im Selbstverständnis des Bundesnetzwerks ausführlich erläutert.
Über Anträge auf aktive Mitgliedschaften entscheidet der Vereinsvorstand.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
Fördern Sie das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe! Mit Ihrer Spenden tragen Sie zum Ausbau unabhängiger ombudschaftlicher Arbeit bei, durch die junge Menschen und Ihre Familien in die Lage gebracht werden, ihre Rechte zu kennen und zu vertreten.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
Unser Spendenkonto:
Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.
IBAN: DE34830654080004875915
BIC: GENODEF1SLR
Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!