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Seminar: Anwalt des Kindes = Verfahrensbeiständ*innen?
Rolle und Auftrag im familiengerichtlichen Verfahren
Eine Veranstaltung aus der Fortbildungsreihe des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.:
Im familiengerichtlichen Verfahren sind Interessen und Erwartungen der Kinder und Jugendlichen durch die Verfahrensbeiständ:innen festzustellen und vor Gericht geltend zu machen. Sowohl Kindeswohl als auch Kindeswille sind das Hauptaugenmerk der Tätigkeit.
Im Aufgabenkern sind Verfahrensbeiständ:innen also die parteiliche Interessenvertreter:innen der Kinder und Jugendlichen. Das ist ihr gesetzlicher Auftrag und muss ihre fachliche Haltung sein.
Doch welche Konfliktfelder werden hier deutlich? Sind die zusätzlichen Aufgaben, zum Beispiel Gespräche mit den Bezugspersonen oder das Mitwirken an einvernehmlichen Regelungen des Verfahrensgegenstandes dem Kind oder Jugendlichen dienlich? Oder werden hier auch Widersprüche deutlich, die mit der Perteilichkeit für das Kind oder den Jugendlichen nicht vereinbar sind? Im Seminar sollen diese Fragen diskutiert werden.
Referentin: Kerstin Heuke – Verfahrensbeiständin und Mediatorin, Bautzen