Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet unabhängige Information, Beratung und Vermittlung bei Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Eine ausführliche Definition und zentrale inhaltliche Positionen und Qualitätskriterien ombudschaftlicher Beratung stehen in unserem Selbstverständnis und im Positionspapier: “Gesetzliche Verankerung von Ombudschaft in der Kinder-und Jugendhilfe”.