Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet unabhängige Information, Beratung und Vermittlung bei Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Eine ausführliche Definition sowie zentrale inhaltliche Positionen und Qualitätskriterien ombudschaftlicher Beratung stehen unter anderem in unserem Selbstverständnis und im Fact Sheet: Unabhängigkeit als zentrales Qualitätsmerkmal für die Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe.
Seit dem 10.06.2021 sind Ombudsstellen durch den neuen § 9a SGB VIII im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert.