Montag, 15. Juni 2020, 9:00 - 12:00

Fortbildung: Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin- und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.

In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z. B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach dem SGB VIII und SGB XII.

Die Hilfen werden in Abgrenzung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Zudem geht es um die

Fragen:


  • Wer kann die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 35a SGB VIII feststellen?

  • Was kann oder muss das Jugendamt akzeptieren?

  • Welche Vor- oder Nachteile hat die Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII?

  • Welche Auswirkungen hat das BTHG auf die Jugendhilfe?


Die Fortbildung findet als Online Veranstaltung via Blizz statt. Dies ist ein Format wie Skype oder Zoom, datenschutzrechtlich aber sicherer. Nach Bezahlung der Teilnahmegebühr erhalten Sie per Email einen Link zur Teilnahme.

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier.