Dienstag, 27. April 2021, 9:00 - 13:00

Fortbildung: Schweigepflicht/Schweigerecht in der Jugendhilfe. Was darf ich (nicht) sagen? Was bin ich verpflichtet zu sagen?

Am Dienstag, den 27. April 2021, von 09:00 bis 13:00 Uhr veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. eine Online-Fortbildung zum Thema:


 

Schweigepflicht/Schweigerecht in der Jugendhilfe. Was darf ich (nicht) sagen? Was bin ich verpflichtet zu sagen?


Fachkräfte in der Jugendhilfe unterliegen der Schweigepflicht. Das birgt jedoch einige Unsicherheiten. Was darf ich sagen und was nicht?  Gibt es eine Pflicht für Fachkräfte, Informationen weiterzuleiten an Behörden, z.B. die Polizei oder Ausländerbehörde? Müssen geplante Straftaten, von denen ich Kenntnis habe, der Polizei gemeldet werden. Und wie steht es mit dem Schweigerecht und der Schweigepflicht gegenüber sorgeberechtigten Eltern?


 

Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird anhand von Fallbeispielen und Gesetzesnormen diese und weitere Fragen mit Ihnen behandeln. Wir klären die Rechtsgrundlagen der Schweigepflicht gemäß Strafgesetzbuch (§203 StGB) und die Frage, wo das Schweigerecht aufhört. Wir werden auch speziell auf die rechtliche Situation von geflüchteten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingehen. Gelten auch hier die Datenschutzregeln? Gibt es Ausnahmen?


 

Die Fortbildung wird interaktiv stattfinden, Diskussionen und Fragen sind jederzeit möglich und erwünscht.


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage und im Flyer zur Veranstaltung.


 

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe und wird digital über Zoom stattfinden. Teilnehmer*innen können sich per Mail: fortbildung@brj-berlin.de bis zum 21.04.2021 beim Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. anmelden.


 

Nach Ihrer Anmeldung und Bezahlung erhalten Sie einen Link mit der Einladung.


 

Mit freundlichen Grüßen vom BRJ
Lieke Sparidaens und Daniel Skezat

Wo?