Montag, 19. April 2021 - Dienstag, 20. April 2021

Fortbildung: Money-Money-Money Finanzielle Ansprüche während und nach der Jugendhilfe: wirtschaftliche Hilfen und Kostenheranziehung

Auf Grund der hohen Nachfrage veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. am Montag, den 19. April 2021 von 09.00 bis 12.00 Uhr und am Mittwoch, den 20. April 2021 von 14:00 – 17.00 Uhr eine Wiederholung der Online-Fortbildung zum Thema:
 

Money-Money-Money Finanzielle Ansprüche während und nach der Jugendhilfe: wirtschaftliche Hilfen und Kostenheranziehung.


 
Wichtig: Wie Sie dem Flyer entnehmen können, wurde das Programm leicht abgeändert, Fragen zum SGB II und zum Unterhalt können in dieser Fortbildung aus zeitlichen Gründen nicht intensiv behandelt werden.
 
Im Rahmen der Fortbildung sollen die verschiedenen Möglichkeiten zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt werden. Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden.
 

Behandelt werden Fragen wie: Muss bei Beginn einer (schulischen) Ausbildung BAB oder BaföG beantragt werden? Welche Zusatzleistungen können beantragt werden? Kann auch das Schulgeld bezahlt werden?


 

Und was ist mit dem Kindergeld? Können auch unbegleitete Geflüchtete Kindergeld bekommen?


 

Und wenn für den Beginn einer Ausbildung eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist? Können in der Jugendhilfe lebende Geflüchtete Geld für die notwendige Passbeschaffung erstattet bekommen?


 

Gerade die Beteiligung an den Kosten der stationären Hilfe empfinden viele Jugendliche als ungerecht, da sie in der Regel nur 25% ihres Einkommens behalten dürfen. Mittlerweile hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass bei der Berechnung der Kosten das Vorjahresprinzip zugrunde gelegt werden muss. Wie kann gegen einen falschen Bescheid vorgegangen werden und kann ein falscher Bescheid auch nachträglich noch angefochten werden?


 
Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird anhand von Fallbeispielen diese und weitere Fragen mit Ihnen diskutieren.
 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage und im Flyer zur Veranstaltung.


 

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.


 

Die Fortbildung findet digital statt und, damit es für alle nicht zu anstrengend wird, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen.


 

Teilnehmer*innen können sich per Mail fortbildung@brj-berlin.de bis zum 13.04.2021 beim Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. anmelden.


 

Nach Ihrer Anmeldung und Bezahlung erhalten Sie einen Link mit einer Einladung.


 
Mit freundlichen Grüßen vom BRJ
Daniel Szekat und Lieke Sparidaens

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