Mittwoch, 13. Oktober 2021, 10:00 - 15:30

Kostenheranziehung junger Menschen in vollstationären Jugendhilfemaßnahmen

Junge Menschen, die in einer stationären Maßnahme der Jugendhilfe leben, sind nach den §§ 91 ff. SGB VIII mit einem Kostenbeitrag an den Kosten zu beteiligen. Nicht nur für die jungen Menschen ist oft unklar, wie sie an den Kosten beteiligt werden und was sie tun können, wenn sie eine aus ihrer Sicht falsche Kostenberechnung erhalten.Folgende Themen sind Inhalt der Veranstaltung: *Grundlagen der Kostenheranziehung nach §§91 ff. SGB VIII *Für welche Leistungen in der Jugendhilfe werden Kostenbeiträge erhoben? *Wer gehört zum kostenpflichtigen Personenkreis? *Heranziehung aus Einkommen/ Vermögen *Erlass/ Änderung/ Aufhebung einen Kostenbeitragsbescheids *Was bedeutet Härtefallprüfung oder Ermessenausübung? *Was fällt unter den Begriff der zweckgleichen Mittel?


Dabei wird Bezug genommen auf die aktuelle Rechtsprechung und ggf. auf Änderungen, die sich durch die anstehende Reform des SGB VIII ergeben. In der Veranstaltung wird es auch Raum für Fragen und Austausch geben.


Gerne können bis drei Wochen vor der Veranstaltung konkrete Fragen an info@bebee-bremen.de geschickt werden.


Weitere Informationen zu den Inhalten, den Referentinnen und der Anmeldung finden Sie in diesem Informationsflyer oder auf dieser Webseite des Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen .

Wo?