Praxisempfehlungen: Fachliche Hinweise zur Ausgestaltung von Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII

Praxisempfehlungen: Fachliche Hinweise zur Ausgestaltung von Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII

Auf Grundlage von langjährigen Erfahrungen stellt das Bundesnetzwerk Ombudschaft in diesen Praxisempfehlungen seine Expertise zur Verfügung und gibt fachliche Hinweise zur Konzeptionierung von Ombudschaft nach § 9a SGB VIII, die sich aus den bisherigen praktischen Erfahrungen der Ombudsstellen im Bundesnetzwerk speisen.

Die Praxisempfehlungen behandeln die folgenden Fragen:

    • Was fällt in den Arbeitsbereich einer Ombudsstelle?
    • Wie kann gewährleistet werden, dass eine Ombudsstelle “unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden” arbeitet?
    • Wie viele Ombudsstellen braucht es in einem Bundesland?
    • Mit wieviel hauptamtlichem Personal sollte eine Ombudsstelle pro Standort ausgestattet werden?
    • Welche Voraussetzungen sollten hauptamtliche Ombudspersonen erfüllen?
    • Inwieweit sollten ehrenamtliche Ombudspersonen eingebunden werden?

 

Die Praxisempfehlungen können hier heruntergeladen werden.