Positionierung des Bundesnetzwerks Ombudschaft zur gesetzlichen Verankerung von Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in einem Positionspapier zur gesetzlichen Verankerung von Ombudschaft im Kontext des SGB VIII Reformprozesses geäußert. Das Bundesnetzwerk begrüßt die breite fachliche Zustimmung und Anerkennung der Relevanz von Ombudsstellen als unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, wie sie aktuell im Rahmen des Dialogprozesses „Mitreden-Mitgestalten“ deutlich wird.
Basierend auf fachlichen Grundlagen und Prämissen der ombudschaftlichen Praxis stellt das Bundesnetzwerk seine Positionen, Forderungen und konkreten Formulierungsvorschläge bezüglich einer gesetzlichen Implementierung von Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Es spricht sich u.a. für einen individuellen Rechtsanspruch auf ombudschaftliche Beratung im Kontext von hilfeplan(analog)gesteuerten Leistungen aus und plädiert für eine strukturelle Anbindung von Ombudsstellen auf Landesebene. Zudem äußert sich das Bundesnetzwerk mit Blick auf eine adressaten- und bedarfsgerechte Jugendhilfe zu weiteren im Kontext einer SGB VIII-Reform diskutierten Themen wie Leaving Care, Pflegekinderwesen, Kostenheranziehung und Inklusion.
Das Positionspapier kann hier abgerufen werden: