Fortbildung des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e.V. am 18.05.20 in Dresden zu Thema familiengerichtliche Gutachten

20.02.2020

Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. lädt Sie zu einer Fortbildungsveranstaltung ein unter dem Titel:

„Glücksspiel am Familiengericht? - wenn Gutachter*innen Eltern und Kinder unter die Lupe nehmen

am 18.05.2020, 16:00-19:00 Uhr ins Stadtteilhaus Dresden – Äußere Neustadt e.V. Prießnitzstr. 18, 01099 Dresden (Raum Louise) ein.

Die Fortbildung ist eine Veranstaltung des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e.V.

Referentin: Carola Wilcke, Verfahrensbeiständin und ehrenamtliche Beraterin im Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und aus der Ombudschaft, aus dem familiengerichtlichen Bereich, aus Schule und Kita sowie aus therapeutischen Arbeitsfeldern.

Hintergrund: Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht berühren existenzielle Themen. Sie greifen oftmals erheblich in Familienstrukturen ein und stellen die Weichen für das zukünftige Leben junger Menschen. Diese Kindschaftsverfahren sind auch rechtlich brisant, denn fast immer muss dabei zwischen den Grundrechten junger Menschen und denen ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten abgewogen werden.

In vielen familiengerichtlichen Verfahren spielen früher oder später Gutachten eine Rolle. Solche Sachverständigengutachten werden von den Familienrichter*innen in Auftrag gegeben und sollen das Gericht dabei unterstützen, zu einer Entscheidung im Einzelfall zu kommen. Die Ergebnisse aus diesen Gutachten haben daher einen erheblichen Einfluss auf die Gerichtsentscheidung. Auf der Grundlage so genannter „Erziehungsfähigkeitsgutachten“ werden beispielsweise Beschlüsse zum Entzug oder zur Übertragung des Personensorgerechtes getroffen. Damit verbunden sind häufig auch weitreichende Eingriffe in die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen.

In der Vergangenheit ist bereits mehrfach auf Schwierigkeiten in der Praxis der Erstellung solcher Gutachten hingewiesen worden. Kritisiert wurde vor allem die zum Teil mangelhafte Qualifikation der vom Gericht beauftragten Sachverständigen ebenso wie die unzureichende Qualität der Gutachten selbst. Trotz ihres großen Einflusses auf das Verfahren existieren bis jetzt keine rechtlich verbindlichen Qualitätskriterien für diese Art von  Gutachten. Ebenfalls berichten immer wieder betroffene Eltern oder junge Menschen, dass sie nur unzureichend über das Prozedere der Begutachtung aufgeklärt oder über ihre Rechte innerhalb eines solchen Verfahrens  informiert worden sind.

Inhalte der Fortbildung sind:


  1. die rechtlichen Grundlagen der Erstellung solcher Gutachten,

  2. konkrete Einblicke in die Begutachtungspraxis anhand von Fallbeispielen und

  3. die Rechte der betroffenen Eltern und jungen Menschen in diesen Verfahren sowie die Möglichkeiten ihrer Durchsetzung (Dürfen Betroffene eine*n Gutachter*in ablehnen? Welche Kosten kommen auf die Betroffenen zu?)


Teilnehmerbeitrag: 35,00 € pro Person (inklusive Getränke, Imbiss & Teilnahmebescheinigung). Ermäßigter Beitrag für Studierende 20,00 € pro Person (gegen Nachweis). Kostenfrei für Berater*innen des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e.V.

Hier finden Sie den Einladungsflyer und die Anmeldung.

Bitte leiten Sie diese Email gern an interessierte Kolleg*innen weiter.