Kostenheranziehung: Neue Informationen aus Bremen
In Bremen gibt es folgende aktuelle Entwicklungen zum Thema Kostenheranziehung:
Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE in Bremen haben Anfang Januar 2020 einen Antrag "Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Jugendhilfe deutlich
reduzieren!" gestellt. Dieser Antrag wurde am 27.02.20 in der Bürgerschaft beschlossen.
Folgende Forderungen wurden gestellt:
-> Reduzierung des Kostenbeitrages von 75% auf 25 %
-> in Bremen dafür Sorge zu tragen, dass Ermessenspielräume häufiger genutzt werden
-> sich im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter dafür einzusetzen, dass die aktuelle Rechtsprechung in die Empfehlungen einfließt;
-> dem Jugendhilfeausschuss sowie der Deputation für Soziales, Jugend und
Integration über den Prozess der Reform des SGB VIII sowie die Positionierung des Landes Bremen v.a. in der Frage der Kostenheranziehung junger
Menschen bei neuen Erkenntnissen zu berichten.
-> sich auf der Bundesebene für eine entsprechende Überarbeitung der Regelungen in anderen Sozialgesetzbüchern (z.B. SGB II) einzusetzen, um Härten für Rechtskreiswechsler nach dem Ausscheiden aus der Jugendhilfe bzw. bei Beendigung der „Hilfen für junge Volljährige“ zu vermeiden;
Hier finden Sie den Antrag.
Hier finden Sie das Beschlussprotokoll der Sitzung.
Die Debatte konnte live verfolgt werden und kann über diesen Link angesehen werden
Die Debatte beginnt bei ca. 1:00 Stunde, die Rede der Senatorin Stahmann beginnt bei ca. 1:29
In der Debatte hatte sich die Senatorin Frau Stahmann dahingehend geäußert, dass es in der KW 8 ein Urteil gegeben habe, welches eine vorübergehende fachliche Weisung ausgelöst habe, auf die Kostenbeteiligung zu verzichten. Diese fachliche Weisung sei vorübergehend.
Auf Nachfrage konnte in Erfahrung gebracht werden, dass eine neue Verwaltungsanweisung für die Kostenheranziehung junger Menschen in stationären Jugendhilfemaßnahmen für die Stadtgemeinde Bremen in Arbeit ist. Diese wird in Kürze bekannt gegeben und in Kraft gesetzt. Die Verwaltungsanweisung soll nach Auskunft die Urteile aufgreifen, die die §§ 93 und 94 SGB VIII dahingehend auslegen, dass bei der Berechnung der Kostenbeiträge junger Menschen das Durchschnittseinkommen des Vorjahres zugrunde zu legen ist und in diesem Punkt eine von den aktuellen gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) abweichende Vorgehensweise vorschreiben.
Die fachliche Weisung wird zunächst vorläufig sein, bis BAGLJÄ die gemeinsamen Empfehlungen anpasst und/oder im Zuge der Reform des SGB VIII die §§ 93 und 94 SGB VIII eine Änderung erfolgt. Da beides angekündigt ist, ist die Verwaltungsanweisung insofern absehbar nur „vorläufig“.
§ 93 SGB VIII war zwar nicht Bestandteil des Antrages, aber natürlich begrüßen wir in Bremen die Aussagen zu der Veränderung der Einkommensberechnung und hoffen, dass diese das Thema auch auf Bundesebene vorantreiben oder zumindest in den Fokus rücken werden.
- Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen -
Weitere Informationnen zum Thema Kostenheranziehung finden Sie hier.
Das vom Bundesnetzwerk Ombudschaft herausgegebene Rechtsgutachten "Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII - Materielle Rechtsfragen und Verfahren" (Autor: RA Benjamin Raabe) finden Sie hier.