Musterwiderspruch des bvkm: Kostenheranziehung von Eltern junger Volljähriger mit Behinderung

21.01.2021

Seit dem 01.01.2020 ist das neue Recht der Eingliederungshilfe in Kraft. Umstritten ist seitdem, ob Eltern von jungen volljährigen Kindern mit Behinderung, die in einem Internat oder in einer sonstigen Wohneinrichtung leben, die konzeptionell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist, zu den Kosten des Lebensunterhalts herangezogen werden können. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hält eine Kostenheranziehung in diesen Fällen für rechtswidrig und stellt betroffenen Eltern deshalb einen Musterwiderspruch zur Verfügung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt die Rechtsauffassung des bvkm im Ergebnis und hat Ende November 2020 signalisiert, dass zu dieser Frage eine zeitnahe gesetzliche Klarstellung geprüft wird. (Quelle: https://bvkm.de/ratgeber/eingliederungshilfe-bthg/)

 

Der Musterwiederspruch kann hier heruntergeladen werden.