Neues Rechtsgutachten zur Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Kampagne zur #Kostenheranziehung das Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – ein Rechtsgutachten zum Thema Wiederaufnahme des Verfahrens und Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Kostenbescheids“ veröffentlicht. Der Fokus des Rechtsgutachtens liegt auf der Beantwortung praxisrelevanter Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X bei bestandskräftigen rechtswidrigen Bescheiden:
- Hat ein gestellter Überprüfungsantrag unmittelbare Auswirkungen auf aktuelle Zahlungen von Kostenbeiträgen?
- Sind gezahlte Kostenbeiträge, die auf fehlerhafter Berechnung beruhen, vom Jugendamt zurückzuzahlen?
- Für welchen Zeitraum können etwaige Rückzahlungen geltend gemacht werden?
- Gilt ein Anspruch auf Verzinsung für die Erstattung von zu Unrecht erhobenen Beiträgen?
Die Inhalte des Rechtsgutachtens sollen betroffene junge Menschen, Ombudspersonen sowie Fachkräften der öffentlichen Träger der Jugendhilfe Orientierung bei der Antragstellung bzw. Bearbeitung solcher Überprüfungsanträge geben.
Das aktuelle Rechtsgutachten wurde von RA Benjamin Raabe erstellt und baut auf dem Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ aus Dezember 2019 auf.