Fachveranstaltung: Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche – Neuregelungen des SGB VIII

14.10.2021

**Donnerstag, 28. Oktober 2021 - 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Angebot**

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken, ist ein zentrales Ziel der Reform des SGB VIII. Dazu gehören auch die Ausweitung ihrer Informations-, Beratungs- und Beschwerderechte. In der Veranstaltung sollen der Beratungsanspruch des §8 Abs.3, das Angebot der Ombudsstellen gemäß §9a und die Gewährleistung von internen und externen Beschwerdemöglichkeiten durch Einrichtungen nach §45 Abs.2 Nr.4 beleuchtet werden.

Was gilt für Kinder und Jugendliche, welchen Auftrag haben öffentliche und freie Jugendhilfe, um Zugang und Umsetzung dieser Rechte zu ermöglichen, und wie können die genannten Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten zusammen gedacht werden oder sich gegenseitig ergänzen? Neben der rechtlichen Einordnung und Formulierung von ersten Anforderungen an die Umsetzung sollen vor allem Anstöße für ein kreatives Weiterdenken in der Praxis aus kinderrechtlicher Perspektive gegeben werden. Denn die Verwirklichung dieser Rechte für Kinder und Jugendliche wird maßgeblich davon abhängen, wie engagiert sie von Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden.

Referentinnen:
Lydia Tomaschowski, Fachreferentin, Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V., Bundeskoordinierungsstelle
Juliane Meinhold, Referentin für Kinder- und Jugendhilfe, Paritätischer Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.