Fachtag: Störenfriede oder Mitstreiter?

Zur Bedeutung von Ombudschaft für die Jugendhilfe | 29.04.22 in Berlin

24.11.2021
BNO Save the date Fachtag 29.04.2022 S1

Die Tagungsdokumentation zum Fachtag “Störenfriede oder Mitstreiter? Zur Bedeutung von Ombudschaft für die Kinder- und Jugendhilfe” ist online und kann hier eingesehen werden.

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist seit Juni 2021 mit dem § 9a SGB VIII bundesgesetzlich verankert. Alle jungen Menschen und ihre Familien müssen die Möglichkeit haben, sich bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe an unabhängige Ombudsstellen zu wenden. Diese bieten unabhängige Information, Beratung und Vermittlung an, die auf den individuellen Rechten der Ratsuchenden basiert. Die Tätigkeit unabhängiger Ombudsstellen, die es bereits seit 20 Jahren in Deutschland gibt, bringt zudem wertvolle Erkenntnisse über die Kinder- und Jugendhilfe mit sich.

Wer wendet sich mit welchen Anliegen an Ombudsstellen und was kann hieraus für die Kinder- und Jugendhilfe abgeleitet werden? Neben langjährigen Praxiserfahrungen können nun erstmalig bundesweit einheitliche Zahlen Aufschluss zu diesen Fragen liefern, die im Zuge einer umfangreichen statistischen Erhebung der Ombudsstellen des Bundesnetzwerks Ombudschaft gewonnen wurden. Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl wird erste Erkenntnisse vorstellen und fachlich einordnen.

Des Weiteren werden in einer Podiumsdiskussion denkbare Varianten, ombudschaftliche Strukturen bedarfsgerecht entsprechend des § 9a umzusetzen, aus juristischer und pädagogischer Perspektive ausgelotet. In Fachforen wird u.a. diskutiert, wie Ombudschaft in Bereichen jenseits der Hilfen zur Erziehung (z.B. für den Bereich Kita) konzipiert werden kann, wie Ombudsstellen und andere Stellen als Beschwerdemöglichkeit außerhalb von stationären Jugendhilfe-Einrichtungen fungieren können, wie die Erkenntnisse der ombudschaftlichen Tätigkeiten in die Qualitätsentwicklung freier und öffentlicher Träger einfließen können und wie Selbstorganisationen junger Menschen und ihrer Familien und Ombudschaft zusammengedacht werden können.

Jugendhilfeerfahrene Personen aus dem House of Dreams in Dresden werden den Fachtag begleiten, ihre Perspektiven und Erfahrungen mit einbringen und den Fachtag kreativ mit uns ausklingen lassen.

Programm

09:30

Anmeldung und get together

10:20

Begrüßung und Grußworte
Melissa Manzel (Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.), Dr. Heike Schmid-Obkirchner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) (angefragt)

10:50

Einführung: Was ist Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe?
Jugendhilfeerfahrene des Careleaverzentrums "House of Dreams" Dresden

11:10

Vortrag: "Ombudschaftliche Praxis: Empirische Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für die Kinder- und Jugendhilfe"
Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl (Freie Universität Berlin)

12:10
Mittagspause

12:55
Podiumsdiskussion: "Bedarfsgerechte und unabhängige Ombudsstellen in den Ländern - wie kann der gesetzliche Auftrag umgesetzt werden?"
Prof. Dr. Cornelia Bohnert (Kath. Hochschule für Sozialwesen Berlin), Prof. Dr. Peter Schruth (Vorstandsmitglied Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.), Gila Schindler (Fachanwältin für Sozialrecht), Angela Smessaert (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe), Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner

14:00
Fachforen (s.u.)

15:50

Abschluss mit Jugendhilfeerfahrenen des Careleaverzentrums "House of Dreams" Dresden

Ort:
Hotel Berlin, Lützowplatz 17, 10785 Berlin

Zeit:
29.04.22, 10-16.30 Uhr

Kosten:
90 €

Kosten
(ermäßigt):
70 € (BNO-Mitglieder, Personen im Studium/in Ausbildung oder mit Bezug von Sozialleistungen) 

Hinweis:
Sollte die Veranstaltung aufgrund der Coronapandemie nicht wie geplant stattfinden
können, werden wir Sie rechtzeitig informieren und Ihnen das volle Teilnahmeentgelt erstatten bzw. eine digitale Ersatzveranstaltung anbieten.

Anmeldeschluss ist am 08.04.2022

Fachforen

I. Verschiedene Wege führen zum Ziel. Umsetzung von Ombudschaft in den Ländern

Die Länder haben mit Inkrafttreten des KJSG den gesetzlichen Auftrag erhalten, unabhängige Ombudsstellen bedarfsgerecht zu errichten: „Das Nähere regelt das Landesrecht.“

Doch wie unterschiedlich kann der neue § 9a SGB VIII im Rahmen von landesrechtlichen Regelungen und in der Praxis ausgestaltet werden? Welche Möglichkeiten der strukturellen Verankerung sind denkbar, auch mit Blick auf die Sicherstellung der Unabhängigkeit? Was wird benötigt, um bedarfsgerechte und niedrigschwellige Strukturen zu errichten?

Vertreter*innen von Ländern und Ombudsstellen aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein diskutieren anhand unterschiedlicher Ansätze und Erfahrungswerte auf Landesebene, wie die Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen im Sinne des gesetzlichen Auftrags gestaltet werden kann und welche Hürden bei der Weiterentwicklung des ombudschaftlichen Feldes zu beachten sind.

Miriam Zeleke (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration), Frank Dorsch-Irslinger (Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e. V.), Anke Mützenich (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW), Sabine Gembalczyk (Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V.), Dr. Susann Burchardt (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein), Susanne Günther (Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e. V.), Kay Sellmer (Beschwerdestelle bei der Bürgerbeauftragten in Schleswig-Holstein)

Moderation: Andrea Len (Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.)

II. Beschwerde- und Fehlerfreundlichkeit als notwendige pädagogische Haltung! – gelingende Wege der internen und externen Beschwerde in Einrichtungen und die Rolle von Ombudsstellen

Stationäre Jugendhilfe-Einrichtungen müssen mittlerweile Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen innerhalb und außerhalb der Einrichtung vorhalten.

Was ist notwendig, damit diese in der Praxis auch mit Leben gefüllt werden? Welche Rolle spielen die Fachkräfte in den Einrichtungen? Sind Ombudsstellen geeignete externe Beschwerdestellen entsprechend des § 45 SGB VIII? Was ist zu beachten, wenn Kooperationsvereinbarungen zwischen der Jugendhilfeeinrichtung und externen Beschwerdestellen/Ombudsstellen geschlossen werden? Inwieweit berührt dies die Unabhängigkeit der Beschwerdestellen?

Michaela Beersiek ("Vertrauenshilfe", Regionalstellen Ombudschaft, Deutscher Kinderschutzbund Schleswig-Holstein e. V.), Henriette Grapentin (Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V.)

III. Ombudschaft und Selbstvertretungsorganisationen junger Menschen – Chancen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit

Welche Potentiale hat die Zusammenarbeit von Selbstvertretungsorganisationen wie dem Carealever e. V. und Ombudsstellen? Welche Schnittstellen bestehen, und wie kann beides sich gut ergänzen? Welche Themen branden sowohl bei Selbstvertretungsorganisationen junger Menschen wie dem Careleaver e. V. als auch bei Ombudsstellen an, wann macht eine Zusammenarbeit Sinn, wie können Selbstvertretungsorganisationen und Ombudsstellen sich gut gegenseitig zuarbeiten?

Diese und weitere Fragen wollen wir anhand von Beispielen diskutieren.

Xuân Ái Nhi Vũ (Careleaver e. V., Regionalgruppe München), Lisa Radrich (Careleaver e. V., Regionalgruppe München)

Moderation: Lydia Tomaschowski (Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.)

IV. Ombudschaft als Impuls für die Qualitätsentwicklung der Jugendhilfe

Durch die ombudschaftliche Tätigkeit ergeben sich wichtige Erkenntnisse über die Funktionsweisen öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe. Wo läuft es gut, wo sind die Rahmenbedingungen verbesserbar, wo besteht evtl. Qualifizierungsbedarf von Fachkräften?

Wie gehen Erkenntnisse über die Jugendhilfe aus Ombudschaft in die Praxis ein? Wie können öffentliche und freie Träger diese für ihre Qualitätsentwicklung nutzen?

Christine Krohne (Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen), Heike Ohlebusch (Mädchenhaus Bremen e. V.), Mathias Ehmke (ehem. Referatsleiter im Sozialzentrum Bremen-Nord) 

V. Neuland in Sicht – Ombudschaft und Kita

Mit der gesetzlichen Verankerung von Ombudschaft ist diese für die Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit allen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Ombudschaft bezieht sich hierdurch auch auf Bereiche, in denen sie bis jetzt kaum tätig war. Einer davon ist der Bereich Kindertagesbetreuung.

Gemeinsam mit Fachkräften aus Kita und Ombudschaft wollen wir ausloten, welche möglichen Fragestellungen Kita-Eltern an Ombudsstellen herantragen können, welche Aufträge daraus für die Ombudschaft erwachsen und wo strukturelle Machtasymmetrien in Kitas existieren. In dem Forum beschreiben Kita-Leitungen ihre Erfahrungen mit Beschwerden, die nicht mit anderen Beschwerdewegen zu lösen waren, und diskutieren im Dialog mit Ombudspersonen und mit den Teilnehmenden, wo hier mögliche Schnittstellen zur Ombudschaft liegen.

Beanke Juch (Leitung Kita „Kleine Entdecker“, Großwechsungen), Ina Schmidt (Leitung Kita „Jona & Joni“, Jena), Anna-Maria Jakoby (Dein Megafon, Thüringen), Tania Helberg (Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V.), Ulli Schiller (Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V.)