Rechtsansprüche im SGB VIII nach den Neuerungen durch das KJSG. Online-Fortbildung am 15.05.22
27.04.2022
Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sind 2021 die Beteiligungsrechte von jungen Menschen, Eltern und Familien gestärkt worden (§§ 8 Abs. 4, 10a Abs. 1, 36 Abs. 1, 41a Abs. 1, 42 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII).
Die Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen (BerNi) veranstaltet am 15.05.22 eine Online-Fortbildung, in der es darum geht, wie sich diese Neuerungen in der Praxis zeigen:
- Wer hat wann welchen Anspruch aus dem SGB VIII ?
- Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es in den Bereichen ambulante und stationäre Hilfen nach dem SGB VIII ?
- Wie kann ich den jeweiligen Bedarf des jungen Menschen feststellen und durchsetzen?
- Was sind Voraussetzungen und Bedarfe für eine Hilfe in diesen Bereichen?
- Verselbständigung mit Volljährigkeit, Übergangsplanung, Rückkehroption
- Altersgrenzen bei jungen Volljährigen - Was bedeutet „Leaving Care“, ist Hilfe von 3 Monaten nach Beendigung der stationären Hilfe ausreichend?
- Wie muss die Übergangsplanung erfolgen
Neben einem Blick auf die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens wollen wir in dieser Veranstaltung auf den § 35a und §§ 41f SGB VIII besonders eingehen.
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe.
Anmeldeschluss ist am 09. Mai. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Veranstaltungsankündigung.