Rechtsansprüche im SGB VIII nach den Neuerungen durch das KJSG. Online-Fortbildung am 15.05.22

27.04.2022

Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sind 2021 die Beteiligungsrechte von jungen Menschen, Eltern und Familien gestärkt worden (§§ 8 Abs. 4, 10a Abs. 1, 36 Abs. 1, 41a Abs. 1, 42 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII).

Die Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen (BerNi) veranstaltet am 15.05.22 eine Online-Fortbildung, in der es darum geht, wie sich diese Neuerungen in der Praxis zeigen:


  • Wer hat wann welchen Anspruch aus dem SGB VIII ?

  • Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es in den Bereichen ambulante und stationäre Hilfen nach dem SGB VIII ?

  • Wie kann ich den jeweiligen Bedarf des jungen Menschen feststellen und durchsetzen?

  • Was sind Voraussetzungen und Bedarfe für eine Hilfe in diesen Bereichen?

  • Verselbständigung mit Volljährigkeit, Übergangsplanung, Rückkehroption

  • Altersgrenzen bei jungen Volljährigen - Was bedeutet „Leaving Care“, ist Hilfe von 3 Monaten nach Beendigung der stationären Hilfe ausreichend?

  • Wie muss die Übergangsplanung erfolgen


Neben einem Blick auf die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens wollen wir in dieser Veranstaltung auf den § 35a und §§ 41f SGB VIII besonders eingehen.

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe.

Anmeldeschluss ist am 09. Mai. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Veranstaltungsankündigung.