Ombudschaftliche Beratung 2021 – erstmalig bundesweite Zahlen
Seitdem sich 2002 die erste Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe gegründet hat, ist das Feld rasant gewachsen: Mittlerweile gibt es in 14 Bundesländern mindestens eine Ombudsstelle, seit 2021 sind Ombudsstellen gesetzlich verankert.
Schon von Beginn an wurden Fragen an Ombudsstellen herangetragen, z.B.: Wer wendet sich eigentlich an Ombudsstellen?, Welche Anliegen haben die Ratsuchenden?, Wie läuft die Beratung ab?, Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der Beratung für die Kinder- und Jugendhilfe?, Wie lange dauert eine Beratung durchschnittlich?, Zu welchen rechtlichen Regelungen gibt es besonders viele Anfragen?
In der Vergangenheit haben manche Ombudsstellen eigene Zahlen erhoben. Zahlen, die bundesweit vergleichbar wären, gab es hingegen bisher nicht. Jetzt gibt es zum ersten Mal eine bundesweite Statistik zu ombudschaftlicher Beratung!
Die Daten für das Jahr 2021 liefern unter anderem Erkenntnisse dazu, wer sich an Ombudsstellen wendet, über welche Zugangswege Ratsuchende zu Ombudsstellen kommen, welche Anliegen sie haben und wie die Beratungen verlaufen. Die Ergebnisse bieten außerdem wichtige Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung eines niedrigschwelligen, unabhängigen und bedarfsgerechten ombudschaftlichen Angebots nach § 9a SGB VIII. Gleichzeitig ergeben sich erste Hinweise, in welchen Feldern der Jugendhilfe aus ombudschaftlicher Sicht politische Handlungsbedarfe bestehen.
In dem Fachartikel „Ombudschaftliche Beratung im Spiegel der Statistik“ (erschienen in Das Jugendamt, Ausgabe 02/2023) stellen Andrea Len, Melissa Manzel und Ulrike Urban-Stahl zentrale Ergebnisse vor und ordnen diese ein. Der Beitrag zeichnet ein Bild davon, wie die Beratung zustande kommt, den Beratungsverläufen selbst und davon, welche Themen in der Beratung eine Rolle spielen. So ist es beispielsweise auffällig, dass Hilfegewährung (erstmalige Genehmigung, Weiterbewilligung, Umfang etc.)., Schwierigkeiten bzgl. Kommunikation, des menschlichen Umgangs, des Ernstgenommenwerdens und Hilfeplanung (inkl. Wunsch- und Wahlrecht) immer zu den meistgenannten Anliegen von Ratsuchenden gehören – unabhängig davon, ob sich (Pflege-)Eltern, junge Menschen oder Fachkräfte an die Ombudsstelle wenden.
Das bundeseinheitliche Datenerhebungsinstrument wurde in einem mehrjährigen Prozess durch die Ombudsstellen und die Bundeskoordinierungsstelle des BNO mit Unterstützung von Dr. Florian Straus (IPP München) entwickelt und durch das BMFSFJ finanziert. Der vollständigen Bericht des IPP "Bundesweite Statistik 2021 zu ombudschaftlicher Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe – Ergebnis und Entwicklungsetappen“ enthält weitere Hintergrundinformationen.