Abschlussbericht: Evaluation der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft

29.03.2023

Das Projekt „Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe“ wurde im Zeitraum 08/2020 – 12/2022 vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ISM) evaluiert. Die Evaluation untersuchte über verschiedene methodische Zugänge, inwieweit die Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft (BKO) sich im Berichtzeitraum als bundesweite Fachstelle für Ombudschaft in der Jugendhilfe etablieren konnte. Diese Zielperspektive beinhaltet Lobbyarbeit für junge Menschen und ihre Familien zur Verwirklichung ihrer Rechte, Netzwerkarbeit und Unterstützung von etablierten sowie sich neu entwickelnden Ombudsstellen sowie die Profilierung des Themas Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Evaluation erfolgte über verschiedene quantitative und qualitative Zugänge: Anhand von Workshops mit den Mitarbeitenden der BKO, regelmäßigen schriftlichen Befragungen der Ombudsstellen des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe (BNO), der Auswertung der Aktivitäten der BKO, einer schriftlichen Befragung zentraler Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe und Landesministerien sowie einer Gruppendiskussion mit dem Fachbeirat des BNO wurden Erkenntnisse über die Arbeit der BKO gewonnen.

Die Evaluation kommt u.a. zu dem Schluss, dass die Bundeskoordinierungsstelle es geschafft habe, als die Fachstelle für Ombudschaft zu gelten und in Kooperation mit dem BNO zentrale Qualitätskriterien zu erarbeiten, wichtige fachliche Impulse zur Weiterentwicklung des Themenfeldes auf Bundesebene zu setzen und den Auf- und Ausbau von Ombudsstellen mit voranzutreiben. Mit Blick auf die nächsten Jahre ist ein zentrales Ergebnis der Evaluation, dass auch und gerade wenn in der Zukunft in allen Bundesländern ombudschaftliche Strukturen entsprechend § 9a SGB VIII eingerichtet sind, es weiterhin bzw. voraussichtlich umso mehr notwendig sein wird, die Qualität und Qualifizierung von Ombudschaft in der Jugendhilfe voranzutreiben und ein bundesweit einheitliches Grundverständnis von unabhängiger Ombudschaft in der Jugendhilfe zu befördern bzw. weiterzuentwickeln.

Der Abschlussbericht beinhaltet eine vollständige Beschreibung der Methodik und der Ergebnisse der Evaluation.