Praxisempfehlungen: Fachliche Hinweise zur Ausgestaltung von Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII

20.04.2023

Auf Grundlage von langjährigen Erfahrungen stellt das Bundesnetzwerk Ombudschaft in diesen Praxisempfehlungen seine Expertise zur Verfügung und gibt fachliche Hinweise zur Konzeptionierung von Ombudschaft nach § 9a SGB VIII, die sich aus den bisherigen praktischen Erfahrungen der Ombudsstellen im Bundesnetzwerk speisen.

Die Praxisempfehlungen behandeln die folgenden Fragen:




    • Was fällt in den Arbeitsbereich einer Ombudsstelle?

    • Wie kann gewährleistet werden, dass eine Ombudsstelle "unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden" arbeitet?

    • Wie viele Ombudsstellen braucht es in einem Bundesland?

    • Mit wieviel hauptamtlichem Personal sollte eine Ombudsstelle pro Standort ausgestattet werden?

    • Welche Voraussetzungen sollten hauptamtliche Ombudspersonen erfüllen?

    • Inwieweit sollten ehrenamtliche Ombudspersonen eingebunden werden?




 

Die Praxisempfehlungen können hier heruntergeladen werden.