Praxisempfehlungen: Fachliche Hinweise zur Ausgestaltung von Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII
20.04.2023
Auf Grundlage von langjährigen Erfahrungen stellt das Bundesnetzwerk Ombudschaft in diesen Praxisempfehlungen seine Expertise zur Verfügung und gibt fachliche Hinweise zur Konzeptionierung von Ombudschaft nach § 9a SGB VIII, die sich aus den bisherigen praktischen Erfahrungen der Ombudsstellen im Bundesnetzwerk speisen.
Die Praxisempfehlungen behandeln die folgenden Fragen:
- Was fällt in den Arbeitsbereich einer Ombudsstelle?
- Wie kann gewährleistet werden, dass eine Ombudsstelle "unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden" arbeitet?
- Wie viele Ombudsstellen braucht es in einem Bundesland?
- Mit wieviel hauptamtlichem Personal sollte eine Ombudsstelle pro Standort ausgestattet werden?
- Welche Voraussetzungen sollten hauptamtliche Ombudspersonen erfüllen?
- Inwieweit sollten ehrenamtliche Ombudspersonen eingebunden werden?
Die Praxisempfehlungen können hier heruntergeladen werden.