Stellungnahme des BNO zum Brandenburgischen Gesetzänderungsvorhaben
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat sich in einer Stellungnahme zu den Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe betreffenden Regelungen in dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg - Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) vom 02.05.2023 geäußert. Die Stellungnahme nimmt Bezug auf Regelungen zur Struktur der Ombudsstellen, zur Zusammenarbeit von Ombudsstellen und öffentlichen Trägern und vielem mehr. Weitere Einschätzungen aus ombudschaftlicher Sicht sind den Stellungnahmen der beiden Ombudsstellen BOJE e. V. und BeOBe zu entnehmen.
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Arbeitsentwurf vom 02.05.2023, dem ein Beteiligungsprozess in Brandenburg voranging. Nach Überarbeitung des Entwurfs wird die formelle Verbände- und Ressortabstimmung stattfinden, bevor das parlamentarische Verfahren beginnt. In Kraft treten soll das Kinder- und Jugendgesetz in Brandenburg ab dem 01. Januar 2024.
Weitere Informationen zum Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz finden sich hier.