Mitglied werden
Werde Fördermitglied im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe!
[Zum Fördermitgliedsantrag PDF]
Du möchtest Dich für die Rechte von jungen Menschen und Familien in der Jugendhilfe einsetzen? Du möchtest, dass alle Menschen wissen, dass man sich bei Konflikten mit der Jugendhilfe an unabhängige Ombudsstellen wenden kann? Du möchtest, dass offen darüber gesprochen wird, was in der Kinder- und Jugendhilfe nicht gut funktioniert und wie wir das gemeinsam verbessern können?
Dann werde Fördermitglied im Bundesnetzwerk Ombudschaft und unterstütze mit uns gemeinsam bundesweite Projekte wie z.B.:
- Rechte-Materialien für junge Menschen und Familien in der Jugendhilfe in einfacher Sprache
- Bundesweite Veranstaltungen zu Themen wie Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfe, Kostenheranziehung etc.
- Eine unabhängige bundesweite Statistik zu Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe
- Öffentlichkeitsarbeit, um ombudschaftliche Beratung bekannter zu machen
Durch die Unterstützung unserer Arbeit förderst Du den Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen, die gemeinsam an dem Ziel arbeiten, Kinder- und Jugendhilfe gerechter und verständlicher zu machen.
Hinweise:
- Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden.
- Die Fördermitgliedschaft ist steuerlich absetzbar. Eine Spendenbescheinigung erhältst du auf Anfrage zu Beginn des Folgejahres.
- Das Bundesnetzwerk Ombudschaft nutzt deine Daten ausschließlich zur Verwaltung der Fördermitgliedschaft. Wir geben sie nicht an Dritte weiter.
- Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. ist vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin als gemeinnützig anerkannt. Steuernummer: 27/657/55157 (Letzter Bescheid vom 28.04.2022)
Neben Einzelpersonen können auch Organisationen (juristische Personen) Fördermitglied werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf!
Informationen zu einer aktiven Vereinsmitgliedschaft im Bundesnetzwerk
Aktive Mitglieder des Bundesnetzwerks Ombudschaft sind Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe (juristische Personen) und in der Ombudschaft engagierte Personen (natürliche Personen).
Voraussetzung für eine aktive Mitgliedschaft von Ombudsstellen ist, dass sie das Qualitätskriterium “Unabhängigkeit” (s. Fact Sheet) ausreichend erfüllen und auf Grundlage der zentralen inhaltlichen Positionen und Qualitätskriterien ombudschaftlicher Beratung tätig sind. Diese sind im Selbstverständnis des Bundesnetzwerks ausführlich erläutert.
Natürliche Personen benötigen für eine aktive Mitgliedschaft einen beruflichen Bezug zum Thema Ombudschaft.
Über Anträge auf aktive Mitgliedschaften entscheidet der Vereinsvorstand. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!