Es ist 5 nach 12: Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Unbegleitete Minderjährige haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder und Jugendlichen und sind zwingend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen. Während gerade sie als vulnerable Gruppe auf den umfangreichen Leistungskatalog des SGB VIII angewiesen sind, sind derzeit häufig akute Einschränkungen ihrer Rechte zu beobachten. Das Kindeswohl ist für sie vielerorts nicht mehr gewährleistet.
In dem Papier "Es ist 5 nach 12" werden verschiedene Rechtsverletzungen in den Bereichen Ankommensphase, Jugendhilfestandards, Vormundschaften, Inobhutnahme, Alterseinschätzung, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, kurz und knapp dargestellt. Gemeinsam mit weiteren neun unterzeichnenden Organisationen fordert das BNO Bund, Länder und Kommunen auf, die Rechtsverletzungen in Zukunft zu unterlassen. Für die Entwicklung guter Lösungen kann auf langjährige Expertise und Erfahrung zahlreicher Fachorganisationen zurückgegriffen werden.
Das Papier kann uns soll gerne verbreitet und auch zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
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