Presseerklärung zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten
Der Handlungsdruck, adäquate Betreuung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete bereitzustellen ist groß und es braucht dringend Lösungen. Diese müssen jedoch in jedem Fall dem Kindeswohl entsprechen und sich innerhalb des Rahmens des SGB VIII bewegen!
Momentan sind allerdings vielerorts Entwicklungen zu beobachten, die dies missachten. Ein negatives Beispiel lieferte das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Erlass vom 28. September 2023 unter der Überschrift „zur Schaffung von Kapazitäten zur kindeswohlsichernden Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern“. Hier wird neben den in den vergangenen Monaten beinahe schon „üblichen“ (und deshalb nicht minder skandalösen!) Standardabsenkungen für die Zielgruppe der umF (Absenkung der räumlichen Standards, Betreuungsschlüssel, Fachkräftegebot), geregelt, dass männliche umF ab 16 Jahren in Aufnahmeeinrichtungen für Erwachsene untergebracht werden können.
Diese Regelung entpricht keinesfalls dem Kindeswohl. Denn bei unbegleiteten Minderjährigen liegt schon allein aufgrund der Tatsache, dass sie unbegleitet und minderjährig sind, eine Kindeswohlgefährdung vor. Es stellt eine ungerechtfertigte Zuschreibung dar, wenn bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ab einer fiktiven Altersstufe oder wegen des Geschlechts, aufgrund der Eigenschaft als “unbegleitet”, “minderjährig” und “Flüchtlinge” eine geringere Schutzbedürftigkeit unterstellt wird.
Helen Sundermeyer vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. betont: „Alle Kinder und Jugendlichen müssen entsprechend ihrer Bedarfe untergebracht werden. Aufnahmeeinrichtungen sind keine Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und entsprechen nicht dem Kindeswohl.“
Zur vollständigen Presseerklärung vom Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V., Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., Kinder- und Jugendhilfe Rechtsverein e.V., Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen und dem Sächsichen Flüchtlingsrat: