Hinweise zu Ombudschaft für Vormund*innen

04.03.2024

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat speziell für die Vormundschaft Hinweise zur Ombudschaft veröffentlicht: Mit dem KJSG und der Einführung des § 9a SGB VIII wurden Ombudsstellen zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in allen Ländern verpflichtend. Insbesondere in Bezug auf das Verhältnis von Vormundschaft und Ombudschaft stellen sich dadurch verschiedene Fragen. Das Bundesforum hat sich deshalb mit dem Bundesnetzwerk Ombudschaft beraten und gibt in seiner Handreichung Impulse dazu, wie Vormund*innen ombudschaftliches Handeln in ihre Arbeit integrieren können.

Zur Handreichung des Bundesforum Vormundschaft (PDF)