BNO veröffentlicht neues Fact Sheet zum Thema Ehrenamt in der Ombudschaft
Durch die Schaffung einer eigenen Norm (§ 9a SGB VIII) im Zuge des KJSG wurde Ombudschaft als neues Handlungsfeld der Jugendhilfe begrifflich ins Jugendhilfegesetz eingeführt. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Implementierung sowie wachsender und von Heterogenität geprägter ombudschaftlicher Strukturen bedarf es der Klärung, inhaltlicher Auseinandersetzung sowie Weiterentwicklung von Qualitätskriterien Ombudschaftlicher Arbeit. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat auf Grundlage seiner langjährigen Expertise bereits das Thema Unabhängigkeit als zentrales Qualitätskriterium in einem Fact Sheet (s. hier) behandelt. In dem nun vorliegenden Papier wird sich einem weiteren Qualitätskriterium gewidmet werden, das eng mit der Unabhängigkeit von Ombudsstellen verknüpft ist: Ehrenamt in der Ombudschaft. Es bietet insbesondere Information und Orientierung für Ombudsstellen, die Ehrenamtliche in ihre Beratung oder für weitere Tätigkeiten einbinden wollen.
Zum Fact Sheet (PDF)