Sozialverwaltungsverfahrensrecht für die Kinder- und Jugendhilfe

Digitales Fortbildungsangebot des BNO - am 01.07. (Teil 1) und 08.07.2024 (Teil 2) in der Zeit von 9.30-12.00 Uhr mit Benjamin Raabe

19.06.2024

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Aus der Statistik des Bundesnetzwerks Ombudschaft ist ersichtlich, dass im Jahr 2021 die meisten Beratungsinhalte die „Vermittlung von rechtlichen Hintergründen“ (82,4%) betrafen – mit dem Ziel, Ratsuchende zu befähigen, ihre Rechte selbst durchzusetzen.

In den allermeisten Fällen betrifft dies Konstellationen, in denen das Verwaltungsverfahren beschritten werden muss. Die Fortbildung behandelt daher die Grundzüge des Sozialverwaltungsverfahrens und der betreffenden Rechtskreise (SGB I, SGB X und SGB VIII), die für die ombudschaftliche Beratung relevant sein können. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungen und praktische Beispiele einbezogen.

Die zweitägige Veranstaltung findet jeweils montags am 01.07. (Teil 1) und 08.07.2024 (Teil 2) in der Zeit von 9.30-12.00 Uhr statt.

 

Gliederung der Veranstaltung:

Teil 1: Allgemeines Verwaltungsverfahren

  • Verfahren, Antrag, Beteiligung, Bescheid.
  • Begründungszwang, Rechtsmittelbelehrung und Fristen
  • Akteneinsicht
  • Formeller und nicht formelle Rechtsmittel (Widerspruch, Klage, einstweiliger Rechtsschutz, Dienstaufsichtsbeschwerde u.a.)
  • Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessen

 

Teil 2: Speziell - Verwaltungsverfahren in der Jugendhilfe

  • Mitwirkungspflichten im Jugendhilfeverfahren, Mitwirkung bei Hilfen für junge Volljährige
  • Das Verfahren nach § 36 ff., Hilfeplanverfahren und Übergangsplanung
  • Beteiligung im Verfahren nach § 13 SGB X
  • System der Rechtsansprüche
  • Rechtsbeziehungen freier Träger, Jugendamt und Eltern/junger Mensch.

 

Kosten:

  • Regulär (für beide Teile: am 01.07 und am 08.07) 80,00 €
  • Eintagesticket (gilt für einen der beiden Teile) 45,00 €

 

Anmeldung ist ab sofort möglich unter: https://eveeno.com/216698458