Berlin: Eröffnung einer zweiten Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe
Im Rahmen der gesetzlichen Verankerung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 9a SGB VIII) wurde in Berlin am 11.07.2024 eine zweite, vom Land Berlin geförderte Ombudsstelle eröffnet. Das Beratungsangebot der neuen „Anlauf- und Beratungsstelle/Ombudsstelle“ in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt LV Berlin richtet sich an Berliner Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien, Heimen und Wohngruppen und ergänzt somit das ombudschaftliche Beratungsangebot des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e.V., der seit 2002 als erste in Deutschland tätige Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe ombudschaftliche Beratung für junge Menschen und Familien in Berlin anbietet und seit 01.01.2023 ebenfalls vom Land Berlin gefördert wird, um den § 9a SGB VIII umzusetzen.
Die neue Anlauf- und Beratungsstelle/Ombudsstelle der AWO Berlin für Kinder und Jugendliche aus der stationären Jugendhilfe und Pflegefamilien ist unter der Adresse Neue Steinmetzstraße 4 in 10827 Berlin zu finden. Telefonisch ist sie unter 030/200044960 zu erreichen.
Die Beratungs- und Ombudsstelle des BRJ e.V. ist umgezogen und ab dem 29.07.2024 am Ostkreuz, Markgrafendamm 24, Haus 16, 6. Etage, zu finden.
Zum Hintergrund:
- 2002 wird der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e.V. als erste Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland gegründet.
- Seit April 2014 hat der BRJ in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die unabhängige „Berliner Beratungs- und Ombudsstelle Jugendhilfe (BBO Jugendhilfe)“ aufgebaut. Es handelt sich um die erste externe, unabhängige Ombudsstelle in der Jugendhilfe, die durch öffentliche Mittel finanziert wird.
- Im Juni 2021 wurden Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe mit Inkrafttreten des KJSG gesetzlich im § 9a SGB VIII verankert. Im August 2021 wurde § 5a im Berliner Familienfördergesetz eingefügt (Drs. 18/3610). Dieser regelt, dass das Land Berlin ein gesamtstädtisches ombudschaftliches Angebot finanzieren wird.
- Im Dezember 2022 fand ein jugendhilfespezifisches Interessenbekundungsverfahren statt für die Weiterentwicklung einer unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle bzw. Ombudsstelle im Sinne des § 9a SGB VIII für junge Menschen aus den stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII. Im Zuge des Verfahrens wurde die bereits seit 2002 bestehende und erste Ombudsstelle Deutschlands, der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e.V., ausgewählt. Der BRJ hat zum 01.01.23 die Arbeit im Rahmen dieser Förderung aufgenommen.
- Im Februar 2023 lief ein weiteres Interessenbekundungsverfahren für die Einrichtung einer unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle bzw. Ombudsstelle im Sinne des § 9a SGB VIII für junge Menschen aus den stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX. Der Landesverband der AWO Berlin hat den Zuschlag erhalten und eröffnete ihre neue Ombudsstelle mit Sitz in Schöneberg am 11.07.2024.