Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe
Am 01.01.2023 wurde die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe abgeschafft. Bis zur ersten Gesetzesreform im Juni 2021 wurden junge Menschen in der Regel mit bis zu 75 % ihres Einkommens zu den Kosten ihrer stationären Jugendhilfemaßnahme herangezogen. In vielen uns bekannten Fällen waren die Kostenbescheide nicht korrekt und junge Menschen mussten zu viel von ihrem Geld abgeben.
Ab 2021 setzte sich das Bundesnetzwerk Ombudschaft mit seiner Kampagne #Kostenheranziehung dafür ein, dass junge Menschen zu viel gezahltes Geld auch nachträglich vom Jugendamt erstattet bekommen. Hierzu wurden Infomaterialien und Rechtsgutachten entwickelt und es fanden diverse Fortbildungen sowie Workshops u.a. in Kooperation mit dem Careleaver e.V. statt.
Falls Du vor dem 01.01.2023 zu den Kosten Deiner Jugendhilfe herangezogen wurdest und der Meinung bist, dass Dein Kostenbescheid nicht korrekt war, kann Dir die Ombudsstelle im Einzelfall helfen, zu viel gezahlte Beträge auch rückwirkend erstattet zu bekommen. Kontaktiere Deine Ombudsstelle.
Kostenheranziehung komplett abgeschafft? Achtung: Folgende Leistungen dürfen auch ab 01.01.2023 weiterhin herangezogen werden:
- das eigene Kindergeld
- zweckgleiche Leistungen, d.h. Geldleistungen, die demselben Zweck wie die jeweilige Leistung der Jugendhilfe dienen. Zu den zweckgleichen Leistungen gehören u.a. Voll- und Halbwaisenrente, BAföG (in Höhe des nicht ausbildungsrelevanten Teils), Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII, Wohngeld, Leistungen aus der Unterhaltsvorschusskasse und sonstige Leistungen mit Unterhaltsersatzfunktion.
Keine zweckgleiche Leistung ist u.a. das Verpflegungsgeld als Teil des Einkommens aus einem Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst!
Folgende Leistungen dürfen (mit Begründung der Abschaffung der Kostenheranziehung) NICHT gestrichen oder gekürzt werden:
- Dein Taschengeld
- Deine Unterhaltsleistungen gem. § 39 Abs. 1 S. 2 SGB VIII (dazu gehören z.B. ausbildungsbedingte Fahrtkosten)
Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Du hast noch Fragen oder brauchst Beratung in Deinem konkreten Fall? Dann wende Dich an Deine Ombudsstelle vor Ort! Hier geht’s zu den Kontaktdaten der Ombudsstellen.