Stellungnahme des BNO-Vorstandes zu den Anerkennungsleistungen der Stadt München für Betroffene von Leid und Unrecht in der Jugendhilfe bis in die Gegenwart
Die Stadt München entschädigt Betroffene, die auf Grund einer stationären Jugendhilfemaßnahme physische oder psychische Gewalt erleben mussten. Hierzu hat der BNO-Vorstand eine Stellungnahme veröffentlicht. In dieser heißt es: „Mit der Etablierung einer unabhängigen Expert*innenkommission und einer Anlaufstelle für Betroffene hat der Stadtrat ein bundesweit einmaliges Zeichen gesetzt, was es bedeutet, sich der Verantwortung für institutionelle Missstände und Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen zu stellen. (…) Von besonderer Relevanz ist aus unserer Sicht die wichtige und bundesweit bisher einmalige Übernahme der Verantwortung für erfahrenes physisches und psychisches Leid in stationären Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe auch nach 2010. (…) Es ist mehr als ein wichtiges Zeichen, dass mit der Bereitstellung des Fonds für Anerkennungsleistungen auch die schuldhafte Verantwortung der Institution Jugendamt öffentlich anerkannt werden soll, wie der Betroffenenrat formuliert. (…)“
Weiterführende Informationen:
Anlaufstelle für Betroffene in München: https://www.kinderschutz.de/angebote/anlaufstelle/)
Beitrag in der taz vom 21.09.2024: https://taz.de/Gewalt-in-der-Heimerziehung/!6035911/