Montag, 22. März 2021 - Dienstag, 23. März 2021

Fortbildung: „Money, Money Money Geldleistungen während und nach der Jugendhilfe: wirtschaftliche Hilfen und Kostenheranziehung“

Anhand von Fallbeispielen wollen wir uns den Fragen rund ums Thema Geldleistungen während und nach der Jugendhilfe widmen. Der 2.Teil widmet sich intensiv dem Thema Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe. Es werden die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt.

 

Wenn junge Menschen, die über die Jugendhilfe untergebracht sind, erstes Geld verdienen stellen sich häufig viele Fragen.
Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden.

 


  • Auf welche Nebenleistungen haben Jugendlichen einen Anspruch?

  • Können die Kosten für eine von der Zuwanderungsbehörde angeordnete Passbeschaffung als besondere Ausgabe anerkannt werden, wenn es für die Ausbildung wichtig ist (z.B. für die Erteilung der Arbeitserlaubnis) und gibt es einen Anspruch auf Kindergeld und gilt der auch für unbegleitete Geflüchtete?

  • Auf welche Geldleistungen besteht ein Anspruch, wenn Jugendliche eine Ausbildung beginnen?

  • Muss BaföG / BAB  beantragt werden, solange der Jugendliche noch in der Jugendhilfe wohnt?

  • Welche Leistungen nach dem SGB II kann ein Jugendlicher wann in Anspruch nehmen?


 

Gerade die Beteiligung an den Kosten der stationären Hilfe empfinden viele Jugendliche als ungerecht, da sie in der Regel nur 25 % ihres Einkommens behalten dürfen.

 


  • Sind Jugendliche in jedem Fall an den Kosten ihrer Unterbringung zu beteiligen?

  • Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Kostenheranziehung gibt es?

  • Was kann ein Jugendlicher bei einem falschen Bescheid machen und kann auch nachträglich noch ein falscher Kostenbeitrag angefechtet werden?

  • Bekommen Jugendliche zu viel gezahltes Geld zurück?

  • Und was passiert, wenn die Jugendhilfe endet?

  • Wie können Finanzierungslücken verhindert werden?


 

Die Fortbildung wird online an zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Die Tage können nicht einzeln gebucht werden.

 

Termin: Montag, 22.März von 09:00 – 12:00 Uhr und Dienstag, 23.März von 14:00 – 17:00 Uhr

 

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe.

 

Veranstaltungsflyer mit allen wichtigen Informationen

 

Nach Bezahlung der Teilnahmegebühr erhalten Sie per Email einen Link zur Teilnahme.

 

Wo?