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Tagung: Ombudschaftliche Vertretung in der Kinder- und Jugendhilfe Mecklenburg-Vorpommern (§ 9a SGB VIII)
Die bundeslandspezifische Umsetzung des § 9a SGB VIII ist seit April 2024 für Mecklenburg-Vorpommern im § 6 Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz (KiJuBG M-V) formuliert. Mit dem Aufbau ombudschaftlicher Strukturen hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern den Verein „Ombudschaft für Kinder, junge Menschen und Familien Mecklenburg-Vorpommern“ beauftragt.
Die Tagung öffnet den Diskussionsraum für das Thema Ombudschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen zum Tagungsprogramm und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier. Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Tagung wird vom Verein Ombudschaft für Kinder, junge Menschen und Familien Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet, vom IfW Neubrandenburg organisiert und von der Hochschule Neubrandenburg und dem Schabernack e.V. unterstützt.