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Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen – Was ändert sich mit der Reform?

11. Oktober 2021 von 9:00 bis 13:00

Im Zuge des BKiSchG wurde erstmalig gesetzlich festgelegt, dass das Vorhalten geeigneter Verfahren der Beteiligung sowie der Beschwerde für junge Menschen innerhalb der Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind. Im Zuge der SGB VIII-Reform, werden erneut Änderung im §45 SGB VIII in Bezug auf das Thema Beteiligung und Beschwerde vorgenommen: einerseits sind nun Schutzkonzepte andererseits interne und externe Beschwerdeverfahren vorzuhalten. In der praktischen Umsetzung der neuen Regelungen stellen sich viele fachliche Fragen. Inhaltliche Schwerpunkte liegen in der Veranstaltung somit zunächst auf einer fachlich-rechtlichen Einordnung des Themas, auf der Darstellung bisheriger Erkenntnisse diesbezüglich aus der Praxis des KJRV sowie der gemeinsamen Diskussion und des Erfahrungsaustauschs – auch mit einer Careleaverin der stationären Kinder- und Jugendhilfe.  

Anmeldung bis zum 04.10.2021

Details

Datum:
11. Oktober 2021
Zeit:
9:00 bis 13:00
Veranstaltung-Tags:
,

Veranstaltungsort

digital

Veranstalter

Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Telefon:
Beratungstelefon Dresden: 0351/320 156 53; Beratungstelefon Leipzig: 0341/ 860 6017
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