Beteiligung ist in der Kinder- und Jugendhilfe schon immer ein zentrales Paradigma. Die Stimme der Adressat:innen war allerdings im fachlichen Diskurs nie stark und laut gemacht worden. Das kann und soll sich nun nach dem Willen des Gesetzgebers ändern. Welche Möglichkeiten der neue § 4a SGB VIII bietet, welche Rolle Selbstvertretungen in der Betriebserlaubnis spielen und wie sich Betroffene im Jugendhilfeausschuss Gehör verschaffen können – diese Fragen werden im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stehen.