Oft stellt sich für Fachkräfte die Frage, ob junge, volljährige Menschen noch einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung haben. Folgende Themen werden praxisorientiert in der Fortbildung erörtert: * Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es nach dem SGB VIII? * Voraussetzungen für Hilfen nach § 41 SGB VIII * Wenn das Jugendamt nicht (mehr) zuständig ist, wer leistet dann? * Altersgrenzen bei jungen Volljährigen
Gerne können bis zwei Wochen vor der Veranstaltung konkrete Fragen oder Fallbeispiele an info@bebee-bremen.de geschickt werden.
Weitere Informationen zu den Inhalten, den Referentinnen und der Anmeldung finden Sie in diesem Informationsflyer oder auf dieser Webseite des Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen .