Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände: Die Abschaffung der Kostenbeteiligung muss für alle gelten!

28.09.2022

Die Erziehungshilfefachverbände appellieren an alle politisch Verantwortlichen, sich im nun laufenden par­lamentarischen Verfahren für die Abschaffung der Kostenheranziehung auch in den Fällen nach § 13 Abs. 3 SGB VIII sowie nach §§ 61, 62, 122 SGB III einzusetzen. Zum Hintergrund: Bei der geplanten Abschaffung der Kostenheranziehung sind nicht alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt! Die Abschaffung der Kostenheranziehung muss für alle gelten, auch für junge Menschen,


  • die Bildungs- oder berufliche Eingliederungsmaßnahmen in Anspruch nehmen und in sozialpädagogischen Wohnformen leben;

  • die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen absolvieren und ein sog. Ausbildungsgeld erhalten bzw. den Betrag über eine geförderte Ausbildung durch die Arbeitsagentur, bzw. das Jobcenter erhalten.


 

Den gesamten Zwischenruf können Sie hier nachlesen.