Verein zur Förderung des Bundesnetzwerks Ombudschaft  in der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
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Urteile

Urteil Gebot, eine Jugendhilfeleistung außerhalb der Familie anzunehmen

Das Gebot, eine Jugendhilfeleistung außerhalb der Familie anzunehmen und nicht zu beeinträchtigen, solange vom Jugendamt keine andere Leistung angeboten wird, stellt im Vergleich zu dem Entzug wesentlicher Teilbereiche der elterlichen Sorge den geringeren Eingriff in das Elternrecht vor. Dieses Gebot kommt insbesondere in Betracht, wenn die Inhaber der elterlichen Sorge mit einer Trennung des Kindes von der Familie grundsätzlich einverstanden sind, aber die angebotene Leistung des Jugendamtes ablehnen. Die Auswahl der geeigneten Einrichtung erfolgt im Rahmen des Hilfeplans nach dem SGB VIII. Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind Sorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen.

Beschluss des OLG Nürnberg vom 17.11.2014

https://openjur.de/u/756935.html

 


 

Kein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes bei Inobhutnahme – VGH Ba.-Wü. vom 20.02.2014

Wenn Kinder oder Jugendliche vom Jugendamt in Obhut genommen werden, sind die Eltern grundsätzlich kostenbeitragspflichtig (§§ 90 bis 94 SGB VIII). Die Höhe des Kostenbeitrags hängt vom Einkommen ab. § 7 Kostenbeitragsverordnung regelt jedoch, dass bei bestimmten Leistungen stets ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu zahlen ist; auch unabhängig davon, ob das Kindergeld z. B. beim ALG II schon angerechnet wurde. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat nun entschieden, dass dieser Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes bei ALG II-Bezug oder anderen geringen Einkünften bei einer Inobhutnahme nicht zu zahlen ist. Denn der § 7 gilt, so die Begründung im Urteil, für „Leistungen“ nach dem SGB VIII, nicht aber für „Maßnahmen“, zu denen die Inobhutnahme gehört. Dies auch unabhängig davon, ob sich die Inobhutnahme über einen längeren Zeitraum erstreckt.

Urteil VGH Baden Württemberg 2014

 


 

Geschlossene Unterbringung eines Kindes

BGH-Beschluss vom 18.Juli 2012 – XII ZB 661/11
Die Genehmigung der Unterbringung eines Kindes, die mit Freiheitsentzug verbunden ist (§ 1631 b BGB), ist unzulässig, solange insbesondere eine Heimerziehung in einer offenen Einrichtung nicht aussichtslos bleibt.

mehr Informationen: www.rechtslupe.de

 


 

Übernahme der Kosten für den Besuch eines privaten Gymnasiums bei ADHS – VG Stuttgart vom 26.07.2011

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 26.7.2011 den ablehnenden Bescheid und den Widerspruchsbescheid eines Jugendamtes aufgehoben. Das Jugendamt hatte dem am ADH-Syndrom leidenden und zum Personenkreis des § 35a zählenden Schüler die Übernahme der Kosten eines privaten Gymnasiums verweigert. Das Gymnasium arbeitet nach einem besonderen Konzept gerade mit ADHS-Kindern. Das Gericht spricht sich für die Übernahme der Kosten aus und verpflichtet das Jugendamt neu zu entscheiden.

Urteil VG Stuttgart.pdf ››

 


 

Jugendamt muss vorerst Kosten für Schulhelfer übernehmen – VG Berlin vom 10.12.2010

Die Schulverwaltung lehnte den Antrag einer Schulleiterin ab, einem autistischen Kind 12 Wochenstunden zusätzliche Unterstützung durch einen Schulhelfer zu gewähren und empfahl einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Jugendamt. Dieses lehnte ab, mit der Begründung, dass Schulhelferstunden nicht als Kinder- und Jugendhilfe gewährt werden können, da es sich um eine rein schulorganisatorische Maßnahme handele.
Das VG Berlin entschied, dass das Jugendamt die Kosten zu übernehmen hat, wenn die Schulverwaltung einen nach den Umständen des Einzelfalls erforderlichen Schulhelferbedarf nicht deckt.

mehr Informationen:
www.wkdis.de

 


 

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 07.04.2009 – Verwaltungsgericht Berlin

Übernahme der Kosten für eine durchgeführte Hilfe für junge Volljährige
Betreutes Einzelwohnen

Manchmal braucht es eine Klage trotz eindeutiger Leistungsverpflichtung!

Ein Berliner Jugendamt bewilligte eine Jugendhilfemaßnahme gemäß §§ 34, 41 SGB VIII für einen 19jährigen Mann. Dieser zog in einen eigenen Wohnraum und wurde betreut. Eine Zahlung der anfallenden Kosten an den freien Träger erfolgte durch das Jugendamt nicht, trotz unterzeichneter Kostenübernahme. Die Zuständigkeit wurde zwei Monate nach Beginn der Hilfe vom Jugendamt abgelehnt und an ein anderes, örtlich neu zuständiges Jugendamt verwiesen. Trotz wiederholten Hinweisen auf die Leistungsverpflichtung nach § 86 c SGB VIII wollte das Jugendamt nicht zahlen (§ 86c SGB VIII: “Wechselt die örtliche Zuständigkeit, so bleibt der bisher zuständige örtliche Träger so lange zur Gewährung der Leistung verpflichtet, bis der nunmehr zuständige örtliche Träger die Leistung fortsetzt. Der örtliche Träger, der von den Umständen Kenntnis erhält, die den Wechsel der Zuständigkeit begründen, hat den anderen davon unverzüglich zu unterrichten.”).

Inzwischen waren schon 3,5 Monate vergangen, in denen der freie Träger für die Betreuung des jungen Mannes in Vorleistung gegangen war. Mit Unterstützung seiner Betreuerin wandte sich der junge Mann nun an den BRJ. Mit unserer Hilfe wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt und innerhalb kürzester Zeit übernahm das Jugendamt die anfallenden Kosten und wurde die Zuständigkeit geregelt. Dieser Fall zeigt, dass es auch trotz eindeutiger Rechtslage manchmal einer Klage beim Verwaltungsgericht bedarf, um seine Rechte als junger Mensch durchzusetzen!
Beschluss vom 28.11.2008 Oberverwaltungsgericht Berlin


Berliner Oberverwaltungsgericht stärkt Jugendhilfe für junge Volljährige

Die Beschwerde eines Berliner Jugendamtes, die geeignete und notwendige Hilfe für eine junge Volljährige in Vollzeitpflege nicht über das 21.Lebensjahr hinaus fortzusetzen, wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.

BeschlussVW.pdf ››

 

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Adresse & Kontakt

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Mail: info@ombudschaft-jugendhilfe.de
Tel: 030/2130 0873
Mobil: 0176/459 299 93
Fax. 030/21300875

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10997 Berlin

Letzte Mitteilungen

  • Das Projekt Ombudschaft Jugendhilfe in Baden-Württemberg hat die erste Ausgabe des Projektsmagazins veröffentlicht 26. März 2018
  • Jahresbericht 2017 Ombudschaft NRW 26. März 2018
  • Jahresbericht 2017 BeBeE (Bremen) 26. März 2018

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